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Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Fa. Polyram-MCT Germany GmbH

1. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle
Lieferungen an unsere Auftraggeber, gleich ob aufgrund
des Kaufvertrages, Werkvertrages, Werklieferungsvertrages
oder Vertrages besonderer Art, auch wenn sie nicht
bei jeder Auftragsbestätigung in Bezug genommen sind.
Entge- genstehende Einkaufs- und/oder Lieferbedingungen
unserer Abnehmer werden auch dann nicht Vertragsinhalt
wenn sie uns mitgeteilt werden und wir nicht
wider-sprechen, es sei denn, wir haben uns schriftlich mit
deren Inhalt einverstanden erklärt. Die Ausführung von
Lieferungen Ist kein Einverständnis mit den Einkaufs- und/
oder Lieferbedingungen unserer Abnehmer. Die Entgegennahme
der Lieferung durch unsere Abnehmer bedeutet die
Unterwerfung der Abnehmer unter diese Bedingungen.

2. Nur schriftlich von uns bestätigte Bestellungen sind für
uns rechtsverbindlich. Mündliche Absprachen bedürfen
unserer schriftlichen Bestätigung.

3. Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten
aus dem Vertrag, auch aus Wechsel- und Scheckansprüchen,
sowie für Klagen wegen bei Erfüllung der
Vertragspflicht begangener unerlaubter Handlungen, Ist
Bad Oeynhausen.

4. Lieferung:
a) Angebote sind freibleibend. Typenmuster sind unverbindlich,
sie kennzeichnen den allgemeinen Charakter der
Ware, nicht aber deren Eigenschaften.
b) Abweichungen von Mustern oder früheren Lieferungen
werden möglichst vermieden. Unerhebliche Abweichungen
in der Ausführung und Qualität sowie Toleranzen In
den Dimensionen, die bei der Herstellung und Verarbeitung
der Rohstoffe unvermeidbar sind, geben dem Abnehmer
kein Recht zur Beanstandung der Ware. Für die
Einhaltung der spezifischen Gewichte kann eine Gewähr
nicht übernommen werden.
c) Wir behalten uns eine Lieferzeit nach Maßgabe der
jeweiligen Verhältnisse vor. Unverschuldete Umstände, wie
höhere Gewalt, Arbeiter- ausstände und Aussperrungen,
Beschlagnahme und Eingriffe von Behörden, Rohstoffmangel
sowie sonstige unvorhergesehene Ereignisse in
unserem Betrieb und den uns mit Rohstoffen versorgenden
Betrieben, sowie die Preiserhöhungen unserer Lieferanten
berechtigen uns von der Lieferung zurückzutreten Bei
Lieferverzögerungen und -verzug unsererseits stehen dem
Abnehmer keinerlei Schadenersatzansprüche zu.
d) Die Ware reist auf Gefahr des Abnehmers, auch bei
Franko-Lieferungen. Für Beschädigungen und Verluste,
welche die Ware aus dem Transport erleidet, kommen
wir nicht auf Bei Verzögerung der Absendung durch ein
Verhalten des Lieferwerkes, geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft
auf den Abnehmer über. Die Wahl der
Versandart bleibt uns überlassen.
e) Abschlüsse unseres Außendienstes sowie telefonische
Abmachungen bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung.
f) Unregelmäßige Begleichungen der Rechnungsbeträge
berechtigen uns, weitere Lieferungen ohne jede Vergütung
an den Abnehmer einzustellen. Anstelle der vereinbarten
Zahlungsweise kann jederzeit Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung verlangt werden, falls Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Abnehmers bestehen.
g) Tritt eine Auflösung der Firma eines Abnehmers ein,
oder wird uns die Leistung eines Offenbarungseides oder
ein im Zusammenhang mit den Zahlungsschwierigkeiten
etwa eintretender Wechsel des Firmeninhabers bekannt,
so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
h) Unsere Lieferungen erfolgen, wenn nichts anderes
vereinbart ist, brutto für netto, tara nicht über 3%. Bei
Verkäufen frei Bestimmungsstation oder -ort, sind die
Frachtkosten vom Abnehmer zu verauslagen und an den
Rechnungsbeträgen zu kürzen. Erklärt der Abnehmer, die
Ware selbst abholen zu wollen, so geht die Gefahr auf Ihn
über, sobald Ihm das Gut unter Rechnungs-erteilung als
lieferbar angezeigt ist.

5. Mängelrüge: Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens
aber innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Lieferung am
Bestimmungsort mitzuteilen. Sie bewirken keine Änderung
der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Erweist sich eine
Mängelrüge als begründet, so sind wir nach unserer Wahl
berechtigt, entweder kostenlos Ersatz zu liefern, oder
vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche
des Abnehmers sind ausgeschlossen, insbesondere auf
Rücktritt, Wandlung oder Minderung, sowie Schadenersatz
jeder Art. Etwa ersetzte Waren werden unser
Eigentum und sind uns auf Verlangen auf unsere Kosten
zurückzusenden. Für Personenunfälle, Sachschäden oder
Betriebsstörungen, sowie Beschädigung von Maschinen,
Werkzeugen, etc., die aus Fehlern oder Mängeln unserer
Waren entstehen, Ist jegliche Haftung unsererseits ausgeschlossen.
Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Fa. Polyram-MCT Germany GmbH

6. Zahlungsbedingungen:
a) Unsere Preise in den Angeboten, Auftragsbestätigungen
und Rechnungen verstehen sich in EURO.
b) Unsere Rechnungen sind porto- und spesenfrei in Bad
Oeynhausen zahlbar.
c) Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind,
sind Zahlungen netto Kasse binnen einer Woche nach
Erhalt der Ware zu leisten. Anderslautende Konditionen
bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung.
d) Zahlungen werden zunächst auf Zinsen und dann auf
die ältesten Forderungsrückstände verrechnet.
e) Bei Zielüberschreitungen behalten wir uns Verzugszinsenberechnung,
mindestens jedoch In Höhe von 1% über
dem jeweiligen Landeszentralbankdiskontsatz vor.
f) Schecks – für uns spesenfrei – gelten als Barzahlung.
Wenn sie uns so rechtzeitig zugesandt werden, dass ihre
Einlösung innerhalb obiger Zahlungsfristen erfolgen kann
und sie eingelöst werden. Vordatierte Schecks werden
nicht in Zahlung genommen.
g) Wechsel werden nur unter besonderem Vorbehalt der
jeweiligen Verhältnisse und zu besonders zu vereinbarenden
Bedingungen angenommen.
h) Die Bemessung von Krediten und die Aufhebung gewährter
Kredite behalten wir uns vor, auch nach Eingang
eines Auftrages. Wir sind berechtigt, jederzeit nach
unserem Ermessen ausreichend Sicherung zu verlangen.
Unsere Forderungen sind sofort fällig, wenn auf ein solches
Ersuchen hin die Sicherungsleistung nicht erfolgt.
i) Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist seitens
des Abnehmers ausgeschlossen, ebenso die Zurückhaltung
der Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche.
j) Zahlungen werden nur anerkannt, wenn sie unmittelbar
an uns erfolgen. Angestellte oder Vertreter dürfen Zahlungen
nur aufgrund besonderer schriftlicher Vollmacht
entgegennehmen.
k) Lieferungen nach dem Ausland erfolgen, soweit nicht
besondere Vereinbarungen bestehen, gegen Vorauskasse,
Banküberweisung oder Zahlung bei Aushändigung
der Konnossemente (Akkreditiv). Unsere Lieferungen ins
Ausland erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung
Deutschen Rechts und der obigen Bedingungen.

7. Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises, sowie bis zur Bezahlung aller vorangegangener
Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung
– einschließlich aller Nebenforderungen – bleiben die
gelieferten Waren unser Eigentum. Der Abnehmer ist bis
dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden
oder zur Sicherung zu über- eignen. Er hat uns von der
Pfändung Dritter sofort zu benachrichtigen. Für den Fall,
dass die Ware verarbeitet und/oder mit einer anderen
Ware zu nicht mehr bestimmbaren Anteilen vermischt
wird und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware
als nicht wesentlicher Bestandteil der neu entstandenen
Sache anzusehen ist, überträgt uns der Abnehmer zur
Sicherung der vorgenannten Forderungen schon jetzt das
Eigentum an der entstandenen Sache unter gleichzeitiger
Vereinbarung, dass er diese Sache für uns verwahrt.
Der Abnehmer Ist berechtigt, die Ware bzw. daraus
hergestellte Sachen im ordnungsgemäßen Verkaufsgang
zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf gegen Dritte
entstehende Kaufpreisforderung wird schon hiermit
in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, der sich nach
dem Rechnungsbetrag bestimmt, an uns abgetreten. Der
Abnehmer Ist, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen
uns gegenüber nach den obigen Bedingungen ordnungsgemäß
nachkommt, zur Einziehung dieser Forderungen
für unsere Rechnung ermächtigt. Wir Sind jedoch berechtigt,
die uns auf Verlangen zu nennenden Käufer von
der Abtretung zu benachrichtigen und zur Zahlung an uns
anzuweisen.

8. Gerichtsstand und Erfüllungsort: Gerichtsstand und Erfüllungsort
bei Lieferungen nach dem In- und Ausland ist Bad
Oeynhausen.

9. Sollte irgendeine vorstehende Bestimmung, gleich aus welchem
Grund, ungültig sein, oder werden, so wird dadurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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